24.09.2019

Pressemitteilung: Darf der digitale Wagner in die Wikipedia?

BGH-Urteil am 20.12. im Streit um Reproduktionsfotos historischer Werke

Berlin, 12.12.2018. Sollten Reproduktionsfotos von Werken, deren Urheberrechtsschutz lange erloschen ist, der Allgemeinheit rechtlich genauso frei zur Verfügung stehen wie die Originale? Am Donnerstag, den 20.12. spricht der Bundesgerichtshof in Karlsruhe sein Urteil im langjährigen Streit um die Rechte an Digitalisaten gemeinfreier Werke der Reiss-Engelhorn-Museen (rem) Mannheim. Nach dem Urteil steht Wikimedia-Justiziar John Weitzmann für Einordnung und Stellungnahmen zur Verfügung.

Worum geht es?

Bekanntester Streitgegenstand und Sinnbild für den Fall ist das Digitalisat eines Richard-Wagner-Gemäldes.
Ein Ehrenamtlicher der Wikimedia-Projekte hatte Fotos historischer
Werke der rem im Bildarchiv der Wikipedia hochgeladen. Das Museum sah
seine Rechte an den digitalen Reproduktionen verletzt und reagierte mit
einer Klage.

„Die Entscheidung wird grundlegende Auswirkungen auf den Umgang
mit dem kulturellen Erbe haben, nicht nur für die Wikipedia-Community in
Deutschland“, so erklärte Abraham Taherivand, Geschäftsführender
Vorstand von Wikimedia Deutschland, die Entscheidung zur Revision durch
den Bundesgerichtshof dem Deutschlandfunk
gegenüber im Jahr 2017. Denn hier entscheide sich, wie frei die
Allgemeinheit in Zukunft wirklich mit der digitalen Form ihres
kulturellen Erbes umgehen darf.

Dass nach Ansicht der Reiss-Engelhorn-Museen gegenwärtig neue
Lichtbildrechte bei der Digitalisierung gemeinfreier Werke entstehen
sollen, sehen viele als problematisch an. Während zahlreiche
Kulturinstitutionen wie das Rijksmuseum in Amsterdam seit einigen Jahren
erfolgreich die digitale Öffnung vorleben,
beharren die rem auf einer einschränkenden Auslegung des deutschen
Urheberrechts zugunsten der eigenen Entscheidungshoheit über
Verwertungsrechte.

Als staatlich-geförderte Institution und Erhalterin kulturellen
Allgemeinguts haben die hier klagenden Museen jedoch einen klaren
öffentlichen Auftrag: Dieser besagt, dass stets der möglichst einfache
Zugang aller Menschen zum Kulturgut im Vordergrund der
Interessenabwägung der Museen stehen sollte.

Wir hoffen auf eine grundsätzliche Klärung zu Lichtbildrechten an
identischen Reproduktionen und sehen dem Urteil des Bundesgerichtshofs
daher mit Spannung entgegen. Wir werden Sie informieren, sobald die
Entscheidung vorliegt. Unser Justiziar und Leiter des Teams Politik
& Recht John Weitzmann steht Ihnen darüber hinaus auch gerne für ein
Interview zur Verfügung. Vereinbaren Sie gern auch schon vorab einen
Interviewtermin mit ihm – telefonisch oder persönlich in Berlin am
Tempelhofer Ufer.

Weiterführende Links zum Thema:

Wikimedia-Salon “Wem gehört die Kunst” zum Rechtsstreit im ZKM | Zentrum für Kunst und Medien Karlsruhe

Zusammenfassung Causa Reiss-Engelhorn gegen Wikimedia auf irights.info

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