03.07.2026
Warum so geheimnisvoll? Bundesregierung will Zugang zu Informationen massiv einschränken
Die Bundesregierung hatte angekündigt, das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) im Sinne der Bürger*innen zu reformieren. Nun hat sie erstmals konkrete Änderungspläne genannt. Sie werden journalistische Recherchen behindern, auch Wikipedianer*innen den Zugang zu Informationen erschweren und Vertrauen in Staat und Politik weiter beschädigen.
Wozu eine Beschneidung der Informationsfreiheit führt, sehen wir aktuell im Land Berlin: Der Senat hat im März zahlreiche Ausnahmen von der Informationsfreiheit beschlossen. Bereits jetzt zeichnet sich ab: Behörden mauern bei den einfachsten Anfragen. Wir brauchen mehr Transparenz, nicht weniger – für alle. Journalist*innen müssen über staatliches Handeln recherchieren und berichten können. Das geht nur mit einem starken IFG. Das Vertrauen in Politik und Demokratie ist auf einem Rekordtief. Mit dem Rückbau in Sachen Transparenz wird das Misstrauen weiter zunehmen.Lilli Iliev, Leitung Politik und öffentlicher Sektor bei Wikimedia Deutschland
Das sind die Konsequenzen der geplanten Änderungen
Komplikationen: Geht es nach der Bundesregierung, müssen Behörden künftig bei jeder Anfrage prüfen, ob ein „berechtigtes Interesse“ an Informationen besteht. Außerdem steht zur Debatte, dass nur deutsche Staatsbürger*innen oder Menschen mit EU-Staatsbürgerschaft Anfragen stellen dürfen. Das ist eine Abkehr vom Jedermannsprinzip. Es droht die Rückkehr zum Amtsgeheimnis. Die somit erforderlichen Prüfungen verursachen Mehraufwand für die Behörden. Das Ziel, das Gesetz weniger kompliziert zu machen, wird damit nicht erreicht – weder für Behörden noch für Anfragende.
Kein Gewinn für die Sicherheit: Wie der Berliner Senat bei einer beispiellosen IFG-Einschränkung im März gibt auch die Bundesregierung an: Die Beschneidung des IFG sei eine notwendige Reaktion auf eine veränderte Sicherheitslage. Dabei hält das aktuelle IFG in §3 bereits notwendige Ausnahmen bereit, mit denen Behörden Informationen zurückzuhalten können, wenn diese sensible Schutzbereiche betreffen. Auch Informationen über Behördenmitarbeitende werden zu deren Schutz bereits regelmäßig geschwärzt.
Sind Bürger*innen Gegner*innen? Wer entscheidet darüber, wann ein Interesse an Informationen über Verträge, Daten und Studien oder Entscheidungsprozesse in Behörden berechtigt ist? Mit der geplanten Einschränkung stellt die Bundesregierung in Abrede, dass Menschen sich grundsätzlich dafür interessieren dürfen, was der Staat tut und weiß. Wie sollen Wähler*innen informierte Entscheidungen treffen, wenn der Staat als Geheimniskrämer agiert?
Die Bundesregierung will die Veränderungen am IFG mit dem Beauftragten für Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) abstimmen. Eine repräsentative Umfrage der letzten Datenschutzbeauftragten hat gezeigt: 96% der Menschen wollen, dass Behörden transparent arbeiten – und 51% finden, dass Behörden das nicht tun. Die Pläne der Bundesregierung widersprechen dem ausdrücklichen Willen der Wähler*innen.Lilli Iliev, Leitung Team Politik und öffentlicher Sektor bei Wikimedia Deutschland
Es geht auch anders!
Das Land Hamburg hat eine Publikationspflicht für Behörden und seit 2014 ein Transparenzportal, das alle kostenlos nutzen können. Davon profitieren Bürger*innen, Behörden und Vertrauen in Politik steigt. Das Portal verzeichnet monatlich über 2 Millionen Zugriffe. Eine wichtige Nutzendengruppe: Die Verwaltungen selbst. Durch das Portal entfällt der wiederkehrende Bereitstellungsaufwand, das Erstellen und Versenden von Bescheiden und Absprachen zwischen Behörden. Nutzende geben in einer Evaluation außerdem an, dass das Portal ihr Vertrauen in den Staat stärkt.
Die CDU möchte als Treiber der Staatsmodernisierung wahrgenommen werden. Mit einer Einschränkung der Informationsfreiheit erreicht sie das Gegenteil. Es gibt keine guten Argumente für weniger Transparenz.
Pressekontakt
Franziska Kelch / Kommunikationsmangerin und Pressekoordinatorin
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