26.07.2023

Wikimedia Deutschland gegen Aufhebung der Informationsfreiheitssatzung in Fürth

Der Fürther Stadtrat hatte 2012 mit seiner kommunalen Informationsfreiheitssatzung eine
Vorreiterrolle eingenommen. Bis heute ist der Freistaat Bayern eines von nur mehr zwei
Ländern ohne ein eigenes Informationsfreiheits- oder Transparenzgesetz. Der Stadtrat hatte
dieses Defizit damals erkannt und wenigstens für die Fürther Bürger*innen einen
Informationsanspruch mit klaren Fristen, ohne Zugangsvoraussetzungen und einer
uneingeschränkten Weiterverwendbarkeit der erlangten Informationen beschlossen.

Nun hat die Fürther Verwaltung die Aufhebung der kommunalen
Informationsfreiheitssatzung beantragt, was einem Rückfall auf die Zugangsrechte aus dem
BayDSG (Bayerisches Datenschutzgesetz) gleichkäme. Diese sind aber sehr viel restriktiver
als die bisherige kommunale Satzung: Antragstellende müssen ein berechtigtes Interesse an
den Informationen nachweisen und die Verwaltung kann Anfragen einfach ablehnen, wenn
sie keine Transparenz herstellen möchte. „Eine systematische Evaluation von Stärken und
Schwächen der Satzung ist dem Antrag nicht entnehmbar. Solch eine ganzheitlich gedachte
Evaluation könnte indes ein Anlass für eine Weiterentwicklung der bisherigen
Informationsfreiheits- zu einer Transparenzsatzung sein, die auch für Nicht-Einwohner*innen
Gültigkeit hat. In solch einer Weiterentwicklung steckt schließlich immenses Potenzial für die
Umsetzung dringlicher Aufgaben der Verwaltungsmodernisierung, die auch Themen wie das
OZG (Onlinezugangsgesetz) und Open Data betreffen,“ so Stefan Kaufmann, Referent
Politik und öffentlicher Sektor bei Wikimedia Deutschland.

In einem offenen Brief bzw. in den sozialen Medien haben bereits unter anderem die Open
Knowledge Foundation und Frag den Staat für eine Ablehnung des Antrags der Fürther
Verwaltung plädiert. Wikimedia Deutschland schließt sich dem an und fordert vielmehr die
ursprüngliche Initiative des Stadtrats weiterzuverfolgen, um die bestehende
Informationsfreiheitssatzung zu einer Transparenzsatzung weiterzuentwickeln. „Wir setzen
uns dafür ein, dass insbesondere durch öffentliche Gelder finanzierte Beiträge und
Informationen der Öffentlichkeit dauerhaft zur Weiterverwendung zugänglich gemacht
werden“, so Kaufmann. „Solange es in Bayern nur die lückenhaften Zugangsrechte nach
dem BayDSG anstelle eines richtigen Transparenzgesetzes gibt, ist jede Kommune gut
beraten, selber mit gutem Beispiel voranzugehen. Der Fürther Stadtrat hat das 2012
vorbildlich gemacht – er könnte jetzt erneut Maßstäbe im Freistaat setzen.“

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