Öffent­li­ches Geld – Öffent­li­ches Gut!

Unsere Forde­rungen

01

Freie Lizenzen

Freie Lizenzen erlauben die Nutzung, Weiter­ver­brei­tung und Ände­rung urhe­ber­recht­lich geschützter Werke. Wo immer Inhalte mit öffent­li­chem Geld erstellt wurden, muss ihre Veröf­fent­li­chung unter freier Lizenz der Stan­dard sein.

02

Open Data

Wenn öffent­liche Einrich­tungen Daten sammeln, müssen sie diese für alle zugäng­lich, maschi­nen­lesbar und frei nutzbar machen. Es braucht drin­gend einen Rechts­an­spruch auf Open Data, damit der Zugang zu Daten zur Not auch einklagbar wird.

03

Trans­pa­renz­ge­setz

Bundes­be­hörden müssen amtliche Infor­ma­tionen publik machen – bislang erfolgt dies nur auf Anfrage und wird viel zu oft verwei­gert. Wir fordern ein deutsch­land­weites Trans­pa­renz­ge­setz, das Behörden zur proak­tiven Veröf­fent­li­chung verpflichtet.

Welche Inhalte betrifft das?

Alle Inhalte, Publi­ka­tionen, Daten und Soft­ware­pro­jekte, die mit öffent­li­chem Geld finan­ziert werden. Dazu zählen u. a.:

  • Inhalte und Daten von Bundes­be­hörden wie der Bundes­zen­trale für gesund­heit­liche Aufklä­rung oder dem Statis­ti­schen Bundesamt
  • Bildungs­in­halte der öffent­lich-recht­li­chen Rund­funk­an­stalten
  • Arbeits­er­geb­nisse von Unter­nehmen und Orga­ni­sa­tionen, die im Auftrag der öffent­li­chen Hand arbeiten – etwa Agen­turen oder Kanz­leien
  • Öffent­lich beauf­tragte Studien
  • Digi­ta­li­sierte Bestände von öffent­lich finan­zierten Kultur­in­sti­tu­tionen wie Museen
  • Soft­ware­pro­jekte der öffent­li­chen Hand

Unsere Argu­mente

Gemein­wohl

Was mit öffent­li­chem Geld finan­ziert wird, muss allen zugu­te­kommen. Das sollte für Inhalte genauso gelten wie für öffent­liche Parks.

Zusam­men­ar­beit

Freie Lizenzen ermög­li­chen es Nutzer*innen, Inhalte gemeinsam weiter­zu­ent­wi­ckeln und unter­ein­ander auszu­tau­schen.

Publikum errei­chen

Dürfen öffent­lich finan­zierte Inhalte auch in anderen Kontexten genutzt werden, errei­chen sie mehr Menschen – etwa über die Wiki­pedia.

Trans­pa­renz

Wenn staat­liche Einrich­tungen Infor­ma­tionen bereit­stellen, erhöht das die Trans­pa­renz von Regie­rungs- und Verwal­tungs­ar­beit.

Kolumne „Öffent­li­ches Geld – Öffent­li­ches Gut!“

Einmal im Monat veröf­fent­licht Wiki­media Deutsch­land die Kolumne „Öffent­li­ches Geld – Öffent­li­ches Gut!“ bei netzpolitik.org. Darin gehen Wiki­media-Mitar­bei­tende der Frage nach, welche Inhalte und Daten der öffent­li­chen Hand zukünftig frei verfügbar sein müssen – und erläu­tern, wo es dabei noch hakt und wo sich was bewegt.

Mehr erfahren

„Wissen. Macht. Gerech­tig­keit.“: Gespräch bei Deutsch­land­funk Kultur

Netz-Akti­vistin Lilith Witt­mann, der digi­tal­po­li­ti­sche Spre­cher der FDP-Frak­tion Maxi­mi­lian Funke-Kaiser und Alex­ander Hand­schuh vom Deut­schen Städte- und Gemein­de­bund disku­tieren über offene Verwal­tungs­daten.

Rund­funk­in­halte im Unter­richt – ist das erlaubt?

Dürfen Lehr­kräfte urhe­ber­recht­lich geschützte Inhalte im Unter­richt verwenden? Ein Gutachten zeigt: Die Wieder­gabe ist im Klas­sen­ver­band erlaubt – Herun­ter­laden und Bear­beiten jedoch nur bei frei lizen­zierten Inhalten.

Zwei Ehren­amt­liche von Wiki Loves Broad­cast im Inter­view

Frei lizen­zierte Erklär­vi­deos aus dem öffent­lich-recht­li­chen Rund­funk berei­chern die Wiki­pedia. Im Inter­view berichten zwei ehren­amt­liche Wiki­pe­dianer von ihrer Arbeit im Projekt Wiki Loves Broad­cast.

Kolumne bei Netzpolitik.org: Öffent­liche Gutachten

Öffent­lich finan­zierte Studien und Gutachten werden viel zu oft geheim­ge­halten, teil­weise sogar mit urhe­ber­recht­li­cher Begrün­dung. Warum solche Gutachten frei verfügbar sein müssen, erklärt Chris­tian Humborg.

ARD will Bildungs­format frei lizen­zieren

Neupro­duk­tionen für die Sendung kolleg24 im Baye­ri­schen Rund­funk sollen künftig unter freier Crea­tive-Commons-Lizenz veröf­fent­licht werden. Unsere Einschät­zung der Ankün­di­gung von ARD und BR.

re:publica 2022: Public Value Broad­cas­ting

Bei der re:publica sprach Chris­tian Humborg gemeinsam mit ZDF-Programm­di­rek­torin Nadine Bilke über die Frei­gabe öffent­lich-recht­li­cher Bildungs- und Wissens­in­halte unter freien Lizenzen.

Bildungs­in­halte des öffent­lich-recht­li­chen Rund­funks

Mit dem Rund­funk­bei­trag wird die Produk­tion hoch­wer­tiger Bildungs­in­halte ermög­licht. Gemeinsam mit vielen weiteren Orga­ni­sa­tionen setzte sich Wiki­media 2020 für mehr freie Lizenzen im öffent­lich-recht­li­chen Rund­funk ein.

Was bringen Offen­heit und freie Lizenzen?

Mit Fragen wie dieser beschäf­tigt sich das „ABC der Offen­heit“. U. a. wird in dem Hand­buch erklärt, wie Offen­heit und freie Lizenzen mehr Teil­habe bewirken und das verfüg­bare Wissen im Netz vergrö­ßern können.

Warum es einen Rechts­an­spruch auf Open Data braucht

Bislang wird es Behörden zu leicht gemacht, sich vor einer offenen und maschi­nen­les­baren Bereit­stel­lung von Daten zu drücken. Deshalb braucht es drin­gend einen Rechts­an­spruch auf Open Data.

Fragen und Antworten

  • „Öffent­li­ches Geld – Öffent­li­ches Gut“ kommt mir bekannt vor. Gab es schon einmal eine ähnlich klin­gende Forde­rung?

    2018 star­tete die Free Soft­ware Foun­da­tion Europe (FSFE) die Kampagne „Public Money – Public Code“. Ihre Forde­rung: Mit öffent­li­chem Geld bezahlte Compu­ter­pro­gramme (bzw. deren Quell­code) müssen frei lizen­ziert werden. Warum „nur“ Code? Wiki­media Deutsch­land unter­stützt und erwei­tert die Forde­rung: Sämt­liche öffent­lich finan­zierten Inhalten müssen der Allge­mein­heit grund­sätz­lich frei zur Verfü­gung stehen.

  • Was hat es mit der Kampagne aus dem Jahr 2020 auf sich?

    In einem offenen Brief forderte Wiki­media Deutsch­land 2020 die Verant­wort­li­chen in den Sendern des öffent­lich-recht­li­chen Rund­funks auf, Bildungs­in­halte möglichst unter freier Lizenz und dauer­haft online verfügbar zu halten. Den offenen Brief unter­stützten nicht nur zahl­reiche Orga­ni­sa­tionen, sondern auch über 10.000 Menschen, die sich über eine Unter­schrif­ten­ak­tion betei­ligen konnten. In der Folge trafen sich Vertreter*innen der öffent­lich-recht­li­chen Sender, Bildungs­or­ga­ni­sa­tionen, ehren­amt­liche Wikipedia-Autor*innen und Wiki­media Deutsch­land zu mehreren Runden Tischen, um gemeinsam Möglich­keiten der Zusam­men­ar­beit auszu­loten.

  • Wenn Inhalte unter freie Lizenzen gestellt werden, nimmt das deren Urheber*innen nicht ihre Erwerbs­grund­lage?

    Nein, keines­falls. Wo immer Krea­tive oder andere Dienst­leis­tende für die Erstel­lung von Inhalten oder Soft­ware beauf­tragt wurden, muss eine ange­mes­sene Entschä­di­gung erfolgen. Es ist wichtig, dass öffent­liche Auftraggeber*innen die freie Lizen­zie­rung schon bei der Ausschrei­bung bzw. Auftrags­ver­gabe einplanen und Dienst­leis­tende entspre­chend vergüten.

  • Führen freie Lizenzen nicht letzt­lich zu einer Mehr­be­las­tung der Beitrags­zah­lenden, etwa weil Produk­tionen des öffent­lich-recht­li­chen Rund­funks teurer werden?

    Es gibt keinen Grund für Beitrags­er­hö­hungen, wenn eigen­fi­nan­zierte Produk­tionen frei lizen­ziert werden. Wo Mate­rial von Dritten einge­kauft wurde, können die öffent­lich-recht­li­chen Sender trotzdem Ausschnitte ihrer Send­ein­halte frei­geben – ohne die zuge­kauften Elemente. So veröf­fent­licht das ZDF einzelne Video­clips der Wissens­sen­dung Terra X mit Crea­tive-Commons-Lizenz, auch wenn das für die Sendung als Ganzes nicht möglich ist.